Kanton senkt die Gefahrenstufe auf Stufe 3 „erhebliche Waldbrandgefahr“

Publiziert am 30. April 2020

Die Verantwortlichen der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) und des Kantons haben nach einer Neubeurteilung die Gefahrenstufe für Walbrandgefahr per sofort auf die Stufe 3 gesenkt (erhebliche Waldbrandgefahr). Die Bevölkerung wird jedoch weiterhin zur Vorsicht
beim Feuern im Freien gemahnt.

Vertreterinnen und Vertreter der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV), der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) und des Kantonalen Führungsstabs (KFS) haben heute Donnerstag, 30. April 2020, eine erneute Lagebeurteilung der Gefahr von Waldbränden
vorgenommen. Die Verantwortlichen haben aufgrund der vorausgegangenen und noch zu erwartenden Niederschlagsmengen beschlossen, die Gefahrenstufe von der Stufe 4 „gross“ auf die Stufe 3 „erheblich“ zu senken.

Mahnung zur Vorsicht
Bei der neu festgesetzten Gefahrenstufe 3 „erhebliche Waldbrandgefahr“dürfen im Wald nur die befestigten Feuerstellen genutzt und Feuer nur mit grösster Vorsicht und unter stetiger Aufsicht entfacht werden. Bei starkem Wind ist gänzlich darauf zu verzichten. Die Vertreterinnen und Vertreter der AGV und des Kantons werden die Lage weiterhin beobachten und bei Bedarf eine Anpassung der Gefahrenstufe kommunizieren.