Der Kantonale Führungsstab (KFS), die Abteilung Wald und die Abteilung Landschaft und Gewässer des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) sowie die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV) mahnen die Bevölkerung zur Vorsicht mit Feuer im Freien und Rücksicht bei der Wasserentnahme. Gerade beim Feuern im Freien gilt es, entsprechende Vorsichtsmassnah-men einzuhalten und im Wald einzig die befestigten Feu-erstellen zu nutzen (Stufe 3 von 5). Die Lage wird durch den KFS am Montag neu beurteilt und allenfalls die Gefahrenstufe erhöht. Mit einem absoluten Feuerverbot auf den 1. August ist nicht zu rechnen.
Vorsicht beim Feuern im Freien
Publiziert am 25. Juli 2019