Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot im Freien im Kanton Aargau

Publiziert am 30. Juli 2018

Vertreter der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV), der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) und des Kantonalen Führungsstabs (KFS) haben am Montagnachmittag, 30. Juli 2018, eine erneute Lagebeurteilung der aktuellen Wetterlage und der damit verbundenen Gefahren vorgenommen. Im Kanton Aargau gilt neu die Gefahrenstufe 5 von 5 (sehr grosse Waldbrandgefahr). Die AGV erlässt ab Montag, 30. Juli 2018, 17.00 Uhr ein absolutes Feuerverbot im Freien. Dieses beinhaltet auch ein Feuerwerksverbot im Kantonsgebiet. Auch Höhen- und 1.-August-Feuer werden angesichts der weiter ansteigenden Trockenheit verboten.

Ausbleibende Niederschläge sowie die anhaltende Trockenheit mit weiter ansteigenden Temperaturen für die nächsten Tage verschärfen die Gefahr für Wald- und Flurbrände. Gemäss MeteoSchweiz ist in den kommenden Tagen zudem mit einer Hitzewelle zu rechnen. Aus diesem Grund erlässt die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV), gestützt auf das Brandschutzgesetz, ab Montag, 30. Juli 2018, 17.00 Uhr für das ganze Kantonsgebiet ein Feuerverbot im Freien. Das Verbot gilt bis auf Widerruf und betrifft auch private und öffentliche Feuerwerke.

Das Verbot ist notwendig, weil Böden, Felder, Bäume und Büsche ausgetrocknet sind und sich die Brandgefahr weiter erhöht hat. Das Verbot bleibt bis auf weiteres in Kraft.
Erlaubt ist weiterhin das Grillieren mit Gas- und Elektrogrills. Auch hier ist insbesondere im Umgang mit Gasflaschen Vorsicht geboten.

Die Bevölkerung wird angewiesen, folgende Vorsichtsmass-nahmen strikte einzuhalten:

  • Kein Feuern im Freien
  • Kein Abbrennen von Feuerwerk
  • Keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer weg-werfen.
  • Beim Grillieren ausschliesslich Gas- und Elektrogrills verwenden.

Durch verantwortungsbewusstes Verhalten trägt die Bevölkerung dazu bei, Brände zu verhindern.

Merkblatt Stufe 5